Ingenieurbüro für Bauwesen
München-Starnberg
Dipl. Ing. (FH) Karl R. Pletzer
öffentlich bestellt und vereidigt
Telefon 089/86 36 98 38
Telefax 089/86 36 98 39
E-Mail
Reismühler Str. 16A, 82131 Gauting

Was tun im Schadensfall

Was ist zu tun, wenn Sie einen Bauschaden oder Baumangel feststellen, oder es zu einem Versicherungsschaden gekommen ist? Benachrichtigen Sie mich. Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen:

Prüfung der Vertragsgrundlagen

Die Prüfung der Vertragsgrundlagen erfolgt im Rahmen des "Rechtsdienstleistungsgesetzes".

Information an den Sachverständigen

Haben Sie einen Schaden oder Mangel an Ihrem Bauwerk festgestellt, sollten sie Kontakt mit einem kompetenten Sachverständigen aufnehmen. Telefonieren Sie, oder schicken Sie eine E-Mail zur Kontaktaufnahme.

Auftragserteilung und Vereinbarung zum Ortstermin

Nach Beauftragung kann ich als Sachverständiger einen Ortstermin am Bauwerk kurzfristig vereinbaren.

Aufnahme des Schadensfalles

Bei der Ortsbesichtigung wird der Schaden oder Mangel festgestellt und ein Beweissicherung vorgenommen.

Einleitung von Sofortmaßnahmen

Sind Folgeschäden zu erwarten, sind Sofortmaßnahmen zur Sicherung erforderlich.
Als Sachverständiger berate ich Sie kompetent.

Gutachten mit Schadensbewertung

Im Rahmen des Gutachtens zum Schaden oder Mangel nehme ich eine Schadensbewertung vor. Dazu werden die Beseitigungskosten angemessen und ortsüblich ermittelt und geschätzt.

Rahmen für die Schadensbeseitigung

Zur Ermittlung der Beseitigungskosten wird ein Rahmen und ein Weg für die Schadensbeseitigung vorgeschlagen.

Schriftliche Stellungnahme

In meiner Tätigkeit als Sachverständiger liefere ich Ihnen die erforderlichen Unterlagen nach Bedarf von schriftlichen Stellungnahmen in Briefform bis zum umfassenden Gutachten. Muß ein Sachverständiger eines besonderen Sachgebiets hinzugezogen werden, teile ich Ihnen das mit.

Schäden an Gebäuden

Im Rahmen meiner Fachkenntnisse bearbeite ich als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Gebäudeinstandsetzung (TÜV) das Fachgebiet "Schäden an Gebäuden". Im Wesentlichen handelt es sich dabei um den gleichen Ablauf, wie er unter "Was tun im Schadensfall" beschrieben wird. Nachfolgend nochmals die Eckpunkte dazu.

Feststellung von Schäden und Mängeln

Bei einem Ortstermin werden die vermuteten oder sichtbaren Schäden und Mängel festgestellt und fotografiert.

Stellungnahme zu den Schadensursachen

In der schriftlichen Stellungnahme nehme ich zu den Schadensursachen der festgestellten Mängel Stellung.

Schadensbeseitigung und Kosten

Zur Ermittlung der Schadensbeseitigungskosten schlage ich einen Weg für die mögliche Abhilfemaßnahmen und die Sanierung zur Schadensbeseitigung vor. Aus der so fixierten technischen Schadensbeseitigung lassen sich die Kosten bestimmen. Die Kosten werden in der schriftlichen Stellungnahme genannt.

Häufige Schadensbilder

Häufige Schadensbilder ergeben sich aus dem Auftreten von Feuchtigkeit und Wasser in jeglicher Form. Egal ob das Wasser durch das Dach oder die Fassade eintritt, Installationen oder Keller nicht dicht sind, oder die Feuchtigkeit auf bauphysikalische Umstände der Bauweise zurückzuführen ist, die Folgen sind ähnlich.